Aufbauseminar für Fahranfänger (AFP) und Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)
Aufbauseminar für Fahranfänger (AFP)
Die Probezeit beginnt mir der Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben,
z.B. die Klassen C oder CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt
also, dass jede Auffälligkeit zu Massnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten
durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung).
Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
In diesem Fall beträgt die Probezeit vier Jahre.
Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu 13 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt
haben und durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zu 4 Punkte abbauen möchten (Punkteabbau nach Mehrfachtäter-Punktsystem).
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt
haben und durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung).
Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG)
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