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Ausbildung zum gewerbliche Kraftfahrer
Berufskraftfahrer/in ist die Berufs- bezeichnung für beruflich qualifizierte Fahrer oder Fahrerinnen bestimmter
Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. In den Staaten der Europäischen Union wird
als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die harmonisierte Schlüsselzahl 95 (Gemeinschaftscode
95) in den Führerschein eingetragen. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers im
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz geregelt.
Wir sind, als Fahrschule, nach AZWV zertifiziert und haben zahlreiche Maßnahmen, rund um die Kraftfahrer-Ausbildung,
im Programm. Einen Schwerpunkt haben wir in die künftige LKW-Berufskraftfahrer-Qualifikation und Weiterbildung
gelegt.
Arbeitssuchende, die Inhaber eines Bildungsgutscheines der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE sind, finden
bei uns mit Sicherheit die richtige Maßnahme. Die Größe unseres Betriebes bietet die Möglichkeit,
Ihre Ausbildung in Kursform oder nach Absprache stattfinden zu lassen.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein, der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE bei uns ein.
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden,
die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer und Fahrerinnen
in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse
besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer und Fahrerinnen in der Güterbeförderung,
die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen,
die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Folgende Fahrerlaubnis der Füherscheinklassen werden
in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeugtyp benötigt:
° Klasse C1 für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G.(und Anhänger bis
750 kg z. G.),
° Klasse C1E für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G.(und Anhänger
über 750 kg z. G.,
max. Zugges.-Gew.
12 t),
° Klasse C für LKW über 7,5 t z. G. (und Anhänger bis 750 kg z. G.),
° Klasse CE für LKW über 7,5 t z. G.(und Anhänger über 750 kg z. G.).

Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte Grundfahraufgaben (z. B.rückwärtige Anfahren
an eine Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen. Voraussetzung zum Erlernen dieser Klassen ist
die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW), der Erste Hilfe-Schein ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM"
reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über
das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze
und vereinfachte Darstellung:
° Kenntnis der technischen Merkmale
° Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
° Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen
° Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und
Vorschriften für den Kraftverkehr
° Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw.
den Personenkraftverkehr
° Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs
und Arbeitsunfällen
° Umfeld des Güterkraftverkehrs
° Sensibilisierung für Körper, Geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
° Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste
° Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
° Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer usw.
Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden betragen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
Jeder muss 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klassen führen.
Während der Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder begleitet werden. Nach Abschluss eine schriftliche (4 Std.) bzw. praktische Prüfung (90 Min.) ablegen.
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