Tipps für den Erwerb des Führerscheins

Die Frage "Mit welchen Alter kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?" steht oft im Raum. Jede Klasse hat ihre eigene Altersbeschränkung. Bis zu sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse kann der amtliche Führerscheinantrag abgegeben werden.

Klasse Eingeschlossene Klassen Mindestalter
Klasse A beschränkt A1, M 18 Jahre
Klasse A Klasse A beschränkt, A1, M 25 Jahre
Klasse A1 M 16 Jahre
Klasse B L, M, S 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Klasse BE keine 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre, Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse C1 keine 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr(GKV)
(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse C1E BE
bei Besitz von D1: D1E
18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr(GKV)
(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse C C1 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr(GKV)
(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse CE C1E, BE, T
bei Besitz von D1: D1E
bei Besitz von D: DE
18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr(GKV)
(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse D1 keine 21 Jahre(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse D1E BE
bei Besitz von C1: C1E
21 Jahre(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse D D1 21 Jahre(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse DE D1E, BE
bei Besitz von C1: C1E
21 Jahre(Führerscheinklasse B notwendig)
Klasse L keine 16 Jahre
Klasse T L, M, S 16 Jahre
Klasse M keine 16 Jahre