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M --> Kleinkrafträder
Hier beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen.
Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher
in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind),Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die
Merkmale von Fahrrädern aufweisen), sowie Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur
Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg),
wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die Klasse M schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
Sonderfahrten der Klasse M:
bei Ersterwerb:
Überland: keine
Autobahn: keine
Dunkelfahrt: keine
Dauer der Fahrprüfung: 30 Minuten
A1 --> Leichtkrafträder
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren.
Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann,
denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen
auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1
läuft bereits die Probezeit an.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer
Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
bei Ersterwerb:
Überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
bei Erweiterung einer anderen Klasse:
Überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten
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