 |
C --> LKW mit Anhänger
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein
Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Im Inland:Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen
Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen).
Einschluss:Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Sonderfahrten der Klasse C:
bei Erweiterung von Klasse B:
Überland: 5 Fahrstunden
Autobahn: 2 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 3 Fahrstunden
bei Erweiterung von Klasse C1:
Überland: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunde
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
CE --> LKW mit Anhänger
Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2. Wie schon bei Klasse C beträgt
das Mindestalter aber nunmehr 18 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C
besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE
frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen).
Einschluss: wie Klasse C
Sonstiges: lasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Sonderfahrten der Klasse CE:
Sonderfahrten der Klasse C:
bei Erweiterung von Klasse B:
Überland: 5 Fahrstunden
Autobahn: 2 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 3 Fahrstunden
bei Erweiterung von Klasse C1:
Überland: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunde
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
CE1 --> nationale Sonderklasse
Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt
oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse
C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Befristung: (wie bei Klasse C1)
·grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
·nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges: lasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Sonderfahrten der Klasse CE:
Sonderfahrten der Klasse C:
bei Erweiterung von Klasse B:
Überland: 3 Fahrstunden
Autobahn: 3 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunde
C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung:
Überland: Solo 1 Fahrstunde, Zug 1 Fahrstunde
Autobahn: Solo 1 Fahrstunde, Zug 1 Fahrstunde
Dunkelfahrt: Solo keine, Zug 2 Fahrstunden
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten
|