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LKW Ausbildung der Klassen C, C1, CE und CE1

Lkw-Führerscheinklassen
Fahrzeugklasse Ausbildung und Pflichtstunden
(Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten)
C1

Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Theoretische Ausbildung
Grundwissen 6 Stunden
Klassenspezifisch 6 Stunden
   
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen 1 Stunden
Schulung bei Dunkelheit 1 Stunden
Bemerkungen
Voraussetzungen: Klasse B
Befristung: Danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Mindestalter:: 18 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
C1E
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Theoretische Ausbildung
Grundwissen 12 Stunden
Klassenspezifisch 4 Stunden
   
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen 4 Stunden
Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Voraussetzungen: Klasse C1
Befristung: Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig;
danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klasse BE
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Mindestalter:: 18 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Theoretische Ausbildung
Grundwissen 6 Stunden
Klassenspezifisch 10 Stunden
   
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Stunden
Schulung auf Autobahnen 2 Stunden
Schulung bei Dunkelheit 3 Stunden
Voraussetzungen: Klasse B
Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klasse C1
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Mindestalter:: 21 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
CE

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Theoretische Ausbildung
Grundwissen 6 Stunden
Klassenspezifisch 4 Stunden
   
Praktische Ausbildung
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Stunden
Schulung auf Autobahnen 1 Stunden
Schulung bei Dunkelheit 1 Stunden
Voraussetzungen: Klasse C
Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klassen BE, C1E und T
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mindestalter
: 21 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
 Fahrschule Greif

Strelapark /

Grünhufer Bogen 13-17

18437 Stralsund

Telefon:(03831) 308880

E-Mail:fs.greif@t-online.de

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