 |
A --> eingeschränkte Motorräder
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst
nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine,
welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die
Beschränkung.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung
von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr
vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist,
erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Sonderfahrten der Klasse A:
bei Ersterwerb:
Überland: 5 Fahrstunden
Autobahn: 4 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 3 Fahrstunden
bei Erweiterung von Klasse A1:
bei Ersterwerb:
Überland: 3 Fahrstunden
Autobahn: 2 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunden
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
A --> unbeschränkte Motorräder
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt
darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht
(kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält
man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der
Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch - ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A
gehen zu müssen - gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen
(so genannter »Direkteinstieg«).
Mindestalter: 25 Jahre, ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen
Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren
automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung
oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden,
ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem
Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden;
die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge:Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A besitzt, hat automatisch auch die Klasse A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A
beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
strong>Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der
kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist
(denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit
erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts
der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
bei Ersterwerb:
Überland: 5 Fahrstunden
Autobahn: 4 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 3 Fahrstunden
bei Erweiterung von Klasse A1(bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist, oben beschriebener Sonderfall):
Überland: 3 Fahrstunden
Autobahn: 2 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunde
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
|