B --> Personenkraftwagen

Der gute alte Autoführerschein. Er umfasst jetzt nur noch Kfz bis 3,5 Tonnen, und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.    

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder--Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen
Befristung: Die Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M und L ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Sonderfahrten der Klasse B bei Ersterwerb und bei Erweiterung von einer anderen Klasse:
Überland: 5 Fahrstunden
Autobahn: 4 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 3 Fahrstunden
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten

BE --> Pkw mit Anhänger

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges: im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Sonderfahrten der Klasse BE:
bei Ersterwerb:
Überland: 5 Fahrstunden
Autobahn: 4 Fahrstunden
Dunkelfahrt: 3 Fahrstunden
bei Erweiterung von Klasse B:
Überland: 3 Fahrstunden
Autobahn: 1 Fahrstunde
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunde