DE -->kleine Busse mit Anhänger

Der beliebte Bus-Schein für bis zu 16 Fahrgäste, der falls nötig, um eine Variante mit Anhänger erweitert werden kann.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden.
Fahrzeuge:Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges: Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
Fahrstunden der Klasse D1E bei Vorbesitz der Klasse D1:
Grundausbildung:4 Fahrstunden* Überland: 3 Fahrstunden*
Autobahn: 1 Fahrstunden*
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunden*
* entfällt bei Vorbesitz C1E oder CE
Dauer der Fahrprüfung: 70 Minuten

D1E --> Busse mit Anhänger

Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden.
Fahrzeuge:Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges: Klasse DE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Fahrstunden der Klasse DE bei Vorbesitz der Klasse D:
Grundausbildung:4 Fahrstunden* Überland: 3 Fahrstunden*
Autobahn: 1 Fahrstunden*
Dunkelfahrt: 1 Fahrstunden*
* entfällt bei Vorbesitz CE
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten